Lernen Sie Lemonsafe kennen®

I0104 - NEW.png

Akkreditierte Einrichtung

Lemonsafe® ist gemäß NP EN ISO /IEC 17020 Konformitätsbewertung - Anforderungen an den Betrieb verschiedener Arten von Inspektionsstellen akkreditiert und ist eine Inspektionsstelle des Typs A, die von IPAC mit folgendem Akkreditierungsumfang akkreditiert ist:

Was ist Akkreditierung?

Die Akkreditierung ist das Verfahren, durch das eine nationale Akkreditierungsstelle (IPAC) die Kompetenz einer Einrichtung zur Durchführung bestimmter Konformitätsbewertungsaktivitäten (z. B. Prüfung, Kalibrierung, Zertifizierung, Inspektion) bestätigt. Diese Anerkennung erfolgt anhand anerkannter internationaler Standards, um die gegenseitige Anerkennung von Akkreditierungen zu gewährleisten.

Die Akkreditierung bestätigt die technische Kompetenz von Einrichtungen zur Durchführung bestimmter Tätigkeiten, die strukturelle, technische und organisatorische Systemanforderungen erfüllen, um die Zuverlässigkeit der Ergebnisse dieser Tätigkeiten zu gewährleisten.

Die Akkreditierungstätigkeiten unterliegen EU-Rechtsvorschriften, die eine harmonisierte Vorgehensweise vorschreiben und durch ein Peer-Review-System überprüft werden.

Die Akkreditierung ist eine freiwillige Tätigkeit. In immer mehr Bereichen sieht der jeweilige Rechtsrahmen die Akkreditierung jedoch als notwendige Voraussetzung für die Ausübung der Tätigkeit vor.

Quelle: http://www.ipac.pt/

Warum sollte ich eine
akkreditierte Inspektionsstelle beauftragen?

Klicken Sie auf die unten stehenden Themen, um mehr über die verschiedenen Vorteile zu erfahren.

Akkreditierte Einrichtung

Lemonsafe®-Akkreditierungsumfang

Inspektionsstelle Typ A, akkreditiert von IPAC gemäß NP EN ISO/IEC 17020:2013.

Technischer Anhang I0104-1 · Ausgabe 18 · Gültig ab 6. August 2026

Siehe den offiziellen technischen Anhang

76 Einträge

Sportausrüstung 16
Sportausrüstung
NEIN Gegenstand der Inspektion Art der Inspektion Prüfmethode Rechtsrahmen
1BadmintonRegelmäßige InspektionEN 1509:2008
PO-DIELG 001/21 Ausgabe A,
Revision 2 vom 15.05.2023
Nicht anwendbar, freiwilliger Geltungsbereich
2Handballtore für Training und Wettkampf in Outdoor- und Indoor-SportanlagenErstinspektionen
Regelmäßige Inspektionen
NP EN 749:2005 (Ed.2) Errata
Jun:2006
DL 100/2003 vom 23. Mai,
geändert durch DL 82/2004 vom
14. April und durch DL 9/2021 vom
Januar
PO-DIED5/18 Ausgabe A, Revision 2
vom 18.12.2019
Dekret 369/2004 vom 12. April
3Fußballtore für Training und Wettkampf in Outdoor- und Indoor-SportanlagenErstinspektionen
Regelmäßige Inspektionen
NP EN 748:2013+A1:2018
DL 100/2003 vom 23. Mai,
geändert durch DL 82/2004 vom
14. April und durch DL 9/2021 vom
Januar
PO-DIED4/18, Ausgabe A, Revision 2
vom 18.12.2019
Dekret 369/2004 vom 12. April
4Eishockeytore für Training und Wettkampf auf Outdoor-SportanlagenErstinspektionen
Regelmäßige Inspektionen
NP EN 750:2005 (Ed.2) Errata
Jun:2006
DL 100/2003 vom 23. Mai,
geändert durch DL 82/2004 vom
14. April und durch DL 9/2021 vom
Januar
PO-DIED3/18, Ausgabe A, Revision 2
vom 18.12.2019
Dekret 369/2004 vom 12. April
5Hockeytore für Training und Wettkampf in Indoor-SportanlagenErstinspektionen
Regelmäßige Inspektionen
NP EN 749:2005 (Ed.2) Errata
Jun:2006
DL 100/2003 vom 23. Mai,
geändert durch DL 82/2004 vom
14. April und durch DL 9/2021 vom
Januar
PO-DIED3/18 Ausgabe A, Revision 2
vom 18.12.2019
Dekret 369/2004 vom 12. April
6Vorgefertigte Wasserballtore, die für Training und Wettkampf verwendet werdenErstinspektionen
Regelmäßige Inspektionen
NP EN 13451-7:2002 (Ed.1), Teil
7
DL 100/2003 vom 23. Mai,
geändert durch DL 82/2004 vom
14. April und durch DL 9/2021 vom
Januar
PO-DIED6/18 Ausgabe A, Revision 2
vom 18.12.2019
Dekret 369/2004 vom 12. April
7PadelplätzeRegelmäßige InspektionReglement des Padel-Spiels des
portugiesischen Padel-Verbandes
vom 27.06.2012
PO-DIELG 001/21, Ausgabe A,
Revision 2 vom 15.05.2023
Nicht anwendbar, freiwilliger Geltungsbereich
8FitnessgeräteRegelmäßige InspektionEN 913:2018+A1:2021
PO-DIELG 001/21 Ausgabe A,
Revision 2 vom 15.05.2023
Nicht anwendbar, freiwilliger Geltungsbereich
9TennisausrüstungRegelmäßige InspektionEN 1510:2004
PO-DIELG 001/21 Ausgabe A,
Revision 2 vom 15.05.2023
Nicht anwendbar, freiwilliger Geltungsbereich
10VolleyballausrüstungRegelmäßige InspektionEN 1271:2014
PO-DIELG 001/21 Ausgabe A,
Revision 2 vom 15.05.2023
Nicht anwendbar, freiwilliger Geltungsbereich
11Parkour-AusrüstungRegelmäßige InspektionEN 16899:2016
PO-DIELG 001/21 Ausgabe A,
Revision 2 vom 15.05.2023
Nicht anwendbar, freiwilliger Geltungsbereich
12BasketballausrüstungErstinspektionen
Regelmäßige Inspektionen
NP EN 1270:2006 (Ed.2)
Gesetzesdekret 100/2003 vom 23. Mai,
geändert durch Gesetzesdekret 82/2004 vom
14. April und durch Gesetzesdekret 9/2021 vom
Januar
2021 PO-DIED2/18 Ausgabe A, Revision 1
vom 26.11.2018
Dekret 369/2004 vom 12. April
13MultisportausrüstungRegelmäßige InspektionEN 15312:2007+A1:2010
PO-DIELG 001/21 Ausgabe A,
Revision 2 vom 15.05.2023
Nicht anwendbar, freiwilliger Geltungsbereich
14TurnwandbarrenRegelmäßige InspektionEN 12346:1998
PO-DIELG 001/21 Ausgabe A,
Revision 2 vom 15.05.2023
Nicht anwendbar, freiwilliger Geltungsbereich
15Stationäre FitnessgeräteRegelmäßige InspektionNP EN ISO 20957-1:2024
PO-DIELG 001/21 Ausgabe A,
Revision 2 vom 15.05.2023
Nicht anwendbar, freiwilliger Geltungsbereich
16Schwimmbäder zur öffentlichen NutzungRegelmäßige InspektionEN 15288-1:2018+A1:2024
EN 15288-2:2018
NP EN 13451-1:2020+A1:2024
NP EN 13451-2:2015+A1:2020
NP EN 13451-3:2022+A1:2025
PO-DIELG 001/21 Ausgabe A,
Revision 2 vom 15.05.2023
Nicht anwendbar, freiwilliger Geltungsbereich
Unterhaltungsstätten 30
Unterhaltungsstätten
NEIN Gegenstand der Inspektion Art der Inspektion Prüfmethode Rechtsrahmen
17Ausrüstung für Seilparcours (Baumklettern)Regelmäßige Sichtprüfung,
Funktionsprüfung,
Periodische Inspektion
NP EN 15567-1:2015+A1:2020
EN 15567-2:2015
PO-DIELG 001/21 Ausgabe A,
Revision 2 vom 15.05.2023
Nicht anwendbar, freiwilliger Geltungsbereich
18Ausrüstung für Via Ferrata-RoutenRegelmäßige InspektionEN 16869:2017
EN 16869:AC 2018
PO-DIELG 001/21 Ausgabe A,
Revision 2 vom 15.05.2023
Nicht anwendbar, freiwilliger Geltungsbereich
19Fest installierte Outdoor-FitnessgeräteRegelmäßige Sichtprüfung,
Funktionsprüfung,
Periodische Inspektion
EN 16630: 2015
PO-DIELG 001/21 Ausgabe A,
Revision 12 vom 15.05.2023
Nicht anwendbar, freiwilliger Geltungsbereich
20Spiel- und Erholungsbereiche, einschließlich Spielgeräte (1) und AufprallflächenEinhaltung der
technischen und
Sicherheitsstandards (2)
DL 203/2015 vom 17. September
PG-DI 004/16 Ausgabe A Revision 6
vom 28.10.2019
PO-DIEJR 001/16 Ausgabe A,
Revision 2 vom 08.11.2019
Gesetzesdekret 309/2002 vom 16. Dezember, geändert und neu veröffentlicht durch Gesetzesdekret 268/2009 vom 29. September und geändert durch Gesetzesdekret 204/2012 vom 29. August
21Spiel- und Erholungsbereiche: Gesamtbewertung des BereichsRoutinemäßige Sichtprüfung,
Betriebsprüfung
DL 203/2015 vom 17. September
PO-DIEJR 002/18, Ausgabe A,
Revision 4 vom 8. November 2019
Nicht anwendbar, freiwilliger Geltungsbereich
22Spiel- und Erholungsbereiche: Besondere Berücksichtigung von StoßdämpfungsflächenJährliche HauptinspektionEN 1177:2018+A1:2023
PO-DIEJR 001/16 Ausgabe A,
Revision 2 vom 08.11.2019
Nicht anwendbar, freiwilliger Geltungsbereich
23Spiel- und Erholungsbereiche: Besondere Berücksichtigung von StoßdämpfungsflächenRoutinemäßige Sichtprüfung,
Betriebsprüfung
PO-DIEJR 002/18 Ausgabe A,
Revision 4 vom 08.11.2019
Nicht anwendbar, freiwilliger Geltungsbereich
24Spiel- und Freizeitbereiche: Besondere Erwähnung der Spielgeräte: SchaukelnJährliche HauptinspektionEN 1176-1:2017+A1:2023
EN 1176-2:2017+AC:2019
PO-DIELG 001/21 Ausgabe A,
Revision 2 vom 15.05.2023
Nicht anwendbar, freiwilliger Geltungsbereich
25Spiel- und Freizeitbereiche: Besondere Erwähnung der Spielgeräte: SchaukelnRoutinemäßige Sichtprüfung,
Betriebsprüfung
PO-DIEJR 002/18 Ausgabe A,
Revision 4 vom 08.11.2019
Nicht anwendbar, freiwilliger Geltungsbereich
26Spiel- und Erholungsbereiche: Besondere Erwähnung der Spielgeräte: KarussellsJährliche HauptinspektionEN 1176-1:2017+A1:2023
EN 1176-5:2019
PO-DIELG 001/21 Ausgabe A,
Revision 2 vom 15.05.2023
Nicht anwendbar, freiwilliger Geltungsbereich
27Spiel- und Erholungsbereiche: Besondere Erwähnung der Spielgeräte: KarussellsRoutinemäßige Sichtprüfung,
Betriebsprüfung
PO-DIEJR 002/18 Ausgabe A,
Revision 4 vom 08.11.2019
Nicht anwendbar, freiwilliger Geltungsbereich
28Spiel- und Freizeitbereiche: Besondere Erwähnung der Ausrüstung: Aufblasbare SpielgeräteJährliche HauptinspektionEN 1176-1:2017+A1:2023
EN 14960-1:2019
PO-DIELG 001/21 Ausgabe A,
Revision 2 vom 15.05.2023
Nicht anwendbar, freiwilliger Geltungsbereich
29Spiel- und Freizeitbereiche: Besondere Erwähnung der Ausrüstung: Aufblasbare SpielgeräteRoutinemäßige Sichtprüfung,
Betriebsprüfung
PO-DIEJR 002/18 Ausgabe A,
Revision 4 vom 08.11.2019
Nicht anwendbar, freiwilliger Geltungsbereich
30Spiel- und Erholungsbereiche: Besonderes Augenmerk auf die Ausstattung: Geräte mit Schaukel- oder SchaukelelementenJährliche HauptinspektionEN 1176-1:2017+A1:2023
EN 1176-6:2017+AC:2019
PO-DIELG 001/21 Ausgabe A,
Revision 2 vom 15.05.2023
Nicht anwendbar, freiwilliger Geltungsbereich
31Spiel- und Erholungsbereiche: Besonderes Augenmerk auf die Ausstattung: Geräte mit Schaukel- oder SchaukelelementenRoutinemäßige Sichtprüfung,
Betriebsprüfung
PO-DIEJR 002/18 Ausgabe A,
Revision 4 vom 08.11.2019
Nicht anwendbar, freiwilliger Geltungsbereich
32Spiel- und Freizeitbereiche: Besonderes Lob für die Ausstattung: Vollständig umschlossene SpielgeräteJährliche HauptinspektionEN 1176-1:2017+A1:2023
EN 1176-10:2023
PO-DIELG 001/21 Ausgabe A,
Revision 2 vom 15.05.2023
Nicht anwendbar, freiwilliger Geltungsbereich
33Spiel- und Freizeitbereiche: Besonderes Lob für die Ausstattung: Vollständig umschlossene SpielgeräteRoutinemäßige Sichtprüfung,
Betriebsprüfung
PO-DIEJR 002/18 Ausgabe A,
Revision 4 vom 08.11.2019
Nicht anwendbar, freiwilliger Geltungsbereich
34Spiel- und Freizeitbereiche: Besondere Erwähnung der Ausstattung: RutschenJährliche HauptinspektionEN 1176-1:2017+A1:2023
EN 1176-3:2017
PO-DIELG 001/21 Ausgabe A,
Revision 2 vom 15.05.2023
Nicht anwendbar, freiwilliger Geltungsbereich
35Spiel- und Freizeitbereiche: Besondere Erwähnung der Ausstattung: RutschenRoutinemäßige Sichtprüfung,
Betriebsprüfung
PO-DIEJR 002/18 Ausgabe A,
Revision 4 vom 08.11.2019
Nicht anwendbar, freiwilliger Geltungsbereich
36Spiel- und Erholungsbereiche: Besonderes Augenmerk auf die Ausstattung: Künstliche KlettergerüsteJährliche HauptinspektionEN 1176-1:2017+A1:2023
EN 12572-1:2017
EN 12572-2:2017
EN 12572-3:2017
PO-DIELG 001/21 Ausgabe A,
Revision 2 vom 15.05.2023
Nicht anwendbar, freiwilliger Geltungsbereich
37Spiel- und Freizeitbereiche: Besondere Erwähnung der Ausstattung: Anlagen für RollsportartenJährliche HauptinspektionEN 1176-1:2017+A1:2023
EN 14974:2019
PO-DIELG 001/21 Ausgabe A,
Revision 2 vom 15.05.2023
Nicht anwendbar, freiwilliger Geltungsbereich
38Spiel- und Erholungsbereiche: Besondere Wertschätzung der Ausstattung: Räumliche NetzwerkeJährliche HauptinspektionEN 1176-1:2017+A1:2023
EN 1176-11:2014
PO-DIELG 001/21 Ausgabe A,
Revision 2 vom 15.05.2023
Nicht anwendbar, freiwilliger Geltungsbereich
39Spiel- und Erholungsbereiche: Besondere Wertschätzung der Ausstattung: Räumliche NetzwerkeRoutinemäßige Sichtprüfung,
Betriebsprüfung
PO-DIEJR 002/18 Ausgabe A,
Revision 4 vom 08.11.2019
Nicht anwendbar, freiwilliger Geltungsbereich
40Spiel- und Erholungsbereiche: Besondere Erwähnung der Einrichtungen: SeilbahnenJährliche HauptinspektionEN 1176-1:2017+A1:2023
EN 1176-4:2017+AC:2019
PO-DIELG 001/21 Ausgabe A,
Revision 2 vom 15.05.2023
Nicht anwendbar, freiwilliger Geltungsbereich
41Spiel- und Erholungsbereiche: Besondere Erwähnung der Einrichtungen: SeilbahnenRoutinemäßige Sichtprüfung,
Betriebsprüfung
PO-DIEJR 002/18 Ausgabe A,
Revision 4 vom 08.11.2019
Nicht anwendbar, freiwilliger Geltungsbereich
42Spiel- und Freizeitbereiche: Besondere Erwähnung der Ausstattung: TrampolineRoutinemäßige Sichtprüfung,
Betriebsprüfung
PO-DIEJR 002/18 Ausgabe A,
Revision 4 vom 08.11.2019
Nicht anwendbar, freiwilliger Geltungsbereich
43Spiel- und Erholungsbereiche: Besonderes Augenmerk auf die Ausstattung: Künstliche KlettergerüsteRoutinemäßige Sichtprüfung,
Betriebsprüfung
PO-DIEJR 002/18 Ausgabe A,
Revision 4 vom 08.11.2019
Nicht anwendbar, freiwilliger Geltungsbereich
44Spiel- und Freizeitbereiche: Besondere Erwähnung der Ausstattung: Anlagen für RollsportartenRoutinemäßige Sichtprüfung,
Betriebsprüfung
PO-DIEJR 002/18 Ausgabe A,
Revision 4 vom 08.11.2019
Nicht anwendbar, freiwilliger Geltungsbereich
45Spiel- und Freizeitbereiche: Besondere Erwähnung der Ausstattung: TrampolineJährliche HauptinspektionEN 1176-1:2017+A1:2023
EN 13219:2008
PO-DIELG 001/21 Ausgabe A,
Revision 2 vom 15.05.2023
Nicht anwendbar, freiwilliger Geltungsbereich
46Künstliche KletterstrukturenRegelmäßige Sichtprüfung,
Funktionsprüfung,
jährliche Hauptinspektion
EN 12572-1:2017
EN 12572-2:2017
EN 12572-3:2017
PO-DIELG 001/21 Ausgabe A,
Revision 2 vom 15.05.2023
Nicht anwendbar, freiwilliger Geltungsbereich
Sicherheit von Arbeitsmitteln 30
Sicherheit von Arbeitsmitteln
NEIN Gegenstand der Inspektion Art der Inspektion Prüfmethode Rechtsrahmen
47EnergieabsorberErstinspektion,
Periodische Inspektion,
Außerordentliche Inspektion
EN 355:2002 (mit Ausnahme der Abschnitte 4 und 5)
PO-DILABORSAFE 01/22, Ausgabe
A, Revision 10 vom 22.07.2026
Nicht anwendbar, freiwilliger Geltungsbereich
48LasthebezubehörErstinspektion,
Periodische Inspektion,
Außerordentliche Inspektion
EN 13155:2020+A1:2025 (ausgenommen
Abschnitte 5.2.1; 5.2.2.1; 5.2.2.11;
5.2.4; 5.2.5.4; 5.2.5.6; 5.2.6.4;
5.2.8.1; 5.2.8.3; 5.2.8.5; 5.2.8.6;
5.2.8.7; 5.2.8.9; 6 und Anhänge A bis
H)
PO-DILABORSAFE 01/22, Ausgabe
A, Revision 10 vom 22.07.2026
Nicht anwendbar, freiwilliger Geltungsbereich
49Vorgefertigtes FassadengerüstErstinspektion,
Periodische Inspektion,
Außerordentliche Inspektion
EN 12810-1:2003 (ausgenommen Abschnitte
6.1; 6.2; 7.2.3.3; 7.3.1; 7.3.5.4;
8)
PO-DILABORSAFE 01/22, Ausgabe
A, Revision 10 vom 22.07.2026
Nicht anwendbar, freiwilliger Geltungsbereich
50Temporäres GerüstErstinspektion,
Periodische Inspektion,
Außerordentliche Inspektion
EN 12811-1:2003 (ausgenommen Abschnitte
4.2; 6; 10)
EN 12811-2:2004 (ausgenommen Abschnitte
3.2; 3.4; 4; 5.1; 5.2; 6; 7.1;
7.2.3; 8.3; 9)
EN 12811-4:2013 (ausgenommen Abschnitte
6.2; 7.3.2; 7.3.3; 8; 9)
PO-DILABORSAFE 01/22, Ausgabe
A, Revision 10 vom 22.07.2026
Nicht anwendbar, freiwilliger Geltungsbereich
51Ringe, die in der Bergsteiger- und Kletterausrüstung verwendet werdenErstinspektion,
Periodische Inspektion,
Außerordentliche Inspektion
EN 566:2017 (ausgenommen Abschnitte 3.1,
3.3 und 4)
PO-DILABORSAFE 01/22, Ausgabe
A, Revision 10 vom 22.07.2026
Nicht anwendbar, freiwilliger Geltungsbereich
52Einziehbare Trittschutzbügel (RTFA)Erstinspektion,
Periodische Inspektion,
Außerordentliche Inspektion
EN 360:2023 (ausgenommen Abschnitte
4.1.6; 4.2.4; 4.3; 4.4; 4.5; 5 und
Anhang A)
PO-DILABORSAFE 01/22, Ausgabe
A, Revision 10 vom 22.07.2026
Nicht anwendbar, freiwilliger Geltungsbereich
53Manuelle Hebezeuge für hängende LastenErstinspektion,
Periodische Inspektion,
Außerordentliche Inspektion
NP EN 13157:2004+A1:2012
(ausgenommen Abschnitte 5.1.1; 5.1.2;
5.1.4; 5.1.6; 5.1.9; 5.1.12; 5.2.2;
5.2.6; 5.2.7; 5.2.17; 5.2.18; 5.3.1
; 5.3.3; 5.3.5; 5.3.9;
5.3.10; 5.3.11; 5.3.13; 5.4.2;
5.4.6; 5.4.12; 5.5.1; 5.5.5; 5.5.14;
5.6.1; 5.6.7; 6)
PO-DILABORSAFE 01/22, Ausgabe
A, Revision 10 22.07.2026
Nicht anwendbar, freiwilliger Geltungsbereich
54AbsturzsicherungsgurteRegelmäßige InspektionEN 361:2002 (mit Ausnahme der Abschnitte 4.3,
4.4 und 5.1)
PO-DILABORSAFE 01/22, Ausgabe
A, Revision 10 vom 22.07.2026
Nicht anwendbar, freiwilliger Geltungsbereich
55Bergsteiger- und KlettergurteErstinspektion,
Periodische Inspektion,
Außerordentliche Inspektion
EN 12277:2015+A1:2018 (ausgenommen
Abschnitte 4.1.1; 4.2; 5)
PO-DILABORSAFE 01/22, Ausgabe
A, Revision 10 vom 22.07.2026
Nicht anwendbar, freiwilliger Geltungsbereich
56Schwimmhilfen für den SchwimmunterrichtErstinspektion,
Periodische Inspektion,
Außerordentliche Inspektion
EN 13138-1:2021 (ausgenommen Abschnitte
5.3; 5.4.1; 5.4.4.1; 5.5; 5.6; 5.7;
6; 7.3; 7.4; 8; 9; Anhänge A bis M)
EN 13138-2:2021 (ausgenommen Abschnitte
5.2; 5.3.3; 5.5; 5.6; 6; 7.3; 7.4;
Anhänge A bis F)
EN 13138-3:2021 (ausgenommen Abschnitte
5.2.1.2; 5.2.2.4; 5.4; 5.5; 5.6;
5.7; 5.8.2; 5.8.3; 5.8.4; 5.8.5
; 5.8.6; 5.8.7; 6; 7.3; 7.4; Anhänge
A bis M)
PO-DILABORSAFE 01/22, Ausgabe
A, Revision 10 vom 22.07.2026
Nicht anwendbar, freiwilliger Geltungsbereich
57RettungsringeErstinspektion,
Periodische Inspektion,
Außerordentliche Inspektion
EN 14144:2003 (ausgenommen Abschnitte
4.3; 4.5 bis 4.8; 5.1.1; 5.1.3; 5.2 bis
5.8)
PO-DILABORSAFE 01/22, Ausgabe
A, Revision 10 vom 22.07.2026
Nicht anwendbar, freiwilliger Geltungsbereich
58TextilbänderRegelmäßige InspektionEN 1492-1:2000+A1:2008 (ausgenommen
Abschnitte 5.13, 5.14, 6 und Anhang A)
PO-DILABORSAFE 01/22, Ausgabe
A, Revision 10 vom 22.07.2026
Nicht anwendbar, freiwilliger Geltungsbereich
59PositionierungsgurteErstinspektion,
Periodische Inspektion,
Außerordentliche Inspektion
NP EN 358:2025 (ausgenommen Abschnitte
4.1.2.4; 4.1.2.5; 4.1.4.4; 4.2.2;
4.4; 4.5; 4.6; 5)
PO-DILABORSAFE 01/22, Ausgabe
A, Revision 10 vom 22.07.2026
Nicht anwendbar, freiwilliger Geltungsbereich
60SchwimmwestenErstinspektion,
Periodische Inspektion,
Außerordentliche Inspektion
ISO 12402-2:2020 (ausgenommen Abschnitte
5.1.6; 5.1.8; 5.3.4; 5.6.3; 8)
ISO 12402-3:2020 (ausgenommen Abschnitte
5.1.6; 5.1.8; 5.3.4; 5.6.3; 8)
ISO 12402-4:2020 (ausgenommen Abschnitte
5.1.6; 5.1.8; 5.3.4; 5.6.3; 8)
ISO 12402-5:2020 (ausgenommen Abschnitte
5.1.6; 5.1.8; 5.3.4; 5.6.3; 8)
ISO 12402-7:2020 (ausgenommen Abschnitte
5.2.2; 5.5.1 bis 5.5.3; 5.5.3.2; 6)
ISO 12402-8:2020 (ausgenommen Abschnitte
5.2.1; 5.9.2; 5.9.3; 5.9.4; 5.9.5)
PO-DILABORSAFE 01/22, Ausgabe
A, Revision 10 vom 22.07.2026
Nicht anwendbar, freiwilliger Geltungsbereich
61Kernmantel-Dynamikseile (Sportklettern)Erstinspektion,
Periodische Inspektion,
Außerordentliche Inspektion
EN 892:2012+A3:2023 (ausgenommen
Abschnitte 4.1; 4.3; 4.4; 4.5; 5)
PO-DILABORSAFE 01/22, Ausgabe
A, Revision 10 vom 22.07.2026
Nicht anwendbar, freiwilliger Geltungsbereich
62Geflochtene SaitenErstinspektion,
Periodische Inspektion,
Außerordentliche Inspektion
NP EN 1891:2000 (ausgenommen Abschnitte
4; 5; 6.1; 6.3)
PO-DILABORSAFE 01/22, Ausgabe
A, Revision 10 vom 22.07.2026
Nicht anwendbar, freiwilliger Geltungsbereich
63Kurzgliedketten für HebezeugeErstinspektion,
Periodische Inspektion,
Außerordentliche Inspektion
NP EN 818-1:1996+A1:2010
(ausgenommen Abschnitte 5.2, 5.3, 6 sowie
Anhänge A und B)
NP EN 818-2:1996+A1:2010
(ausgenommen Abschnitte 5.3, 5.4, 6)
NP EN 818-3:1999+A1:2010
(ausgenommen Abschnitte 5.3, 6)
NP EN 818-4:1996+A1:2010
(ausgenommen Abschnitte 5.3, 6)
NP EN 818-5:1999+A1:2010
(ausgenommen Abschnitte 5.3, 6)
NP EN 818-6:2000+A1:2010
(ausgenommen Abschnitt 5.3)
NP EN 818-7:2002+A1:2010
(ausgenommen Abschnitte 5.3, 5.4, 6) 5,4; 5,5; 6)
PO-DILABORSAFE 01/22, Ausgabe
A, Revision 10 vom 22.07.2026
Nicht anwendbar, freiwilliger Geltungsbereich
64Ladungssicherungsvorrichtungen für den sicheren Transport von Gütern in StraßenfahrzeugenErstinspektion,
Periodische Inspektion,
Außerordentliche Inspektion
EN 12195-2:2000 (ausgenommen Abschnitte
5.2; 5.3.1; 5.3.2.2; 5.3.2.3;
5.3.2.4; 6)
EN 12195-3:2001 (ausgenommen Abschnitte
5.4.2; 5.4.3; 5.4.4; 6)
EN 12195-4:2003 (ausgenommen Abschnitte
5.1; 5.2; 5.4; 5.6; 6)
PO-DILABORSAFE 01/22, Ausgabe
A, Revision 10 vom 22.07.2026
Nicht anwendbar, freiwilliger Geltungsbereich
65Treppen und TrittleiternErstinspektion,
Periodische Inspektion,
Außerordentliche Inspektion
EN 131-1:2015+A2:2025
EN 131-2:2010+A3:2025 (ausgenommen
Abschnitte 4.1, 4.3, 5, 7 und Anhang A)
EN 131-3:2018+A1:2025 (ausgenommen
Abschnitt 7)
EN 131-4:2020+A1:2025 (ausgenommen
Abschnitt 6 und Anhang A)
EN 131-6:2019+A1:2025 (ausgenommen
Abschnitte 5.5, 6 und Anhang A)
EN 131-7:2019 (ausgenommen Abschnitt 6)
PO-DILABORSAFE 01/22, Ausgabe
A, Revision 10 vom 22.07.2026
Nicht anwendbar, freiwilliger Geltungsbereich
66Feste LeiternRegelmäßige InspektionDIN 18799-1:2019 (mit Ausnahme von Abschnitt
4.8),
Artikel 13 Nr. 6, 7 und 8 der Verordnung
53/1971 vom 3. Februar,
geändert durch die Verordnung 702/1980
vom 22. September
PO-DILABORSAFE 01/22, Ausgabe
A, Revision 10 vom 22.07.2026
Nicht anwendbar, freiwilliger Geltungsbereich
67Feste LeiternRegelmäßige InspektionISO 14122-4:2016 (mit Ausnahme von Abschnitt
6),
Artikel 13 Nr. 6, 7 und 8 der Verordnung
53/1971 vom 3. Februar,
geändert durch die Verordnung 702/1980
vom 22. September
PO-DILABORSAFE 01/22, Ausgabe
A, Revision 10 vom 22.07.2026
Nicht anwendbar, freiwilliger Geltungsbereich
68StahlseilschlingenErstinspektion,
Periodische Inspektion,
Außerordentliche Inspektion
NP EN 13414-1:2003+A2:2015
(ausgenommen Abschnitte 5.1; 5.2.2; 5.2.3;
5.2.4; 5.3; 5.4; 6)
NP EN 13414-2:2003+A2:2015
NP EN 13414-3:2003+A1:2015
(ausgenommen Abschnitte 5.1.1; 5.1.4; 5.2;
5.3; 6 und Anhänge A bis G)
PO-DILABORSAFE 01/22, Ausgabe
A, Revision 10 vom 22.07.2026
Nicht anwendbar, freiwilliger Geltungsbereich
69Haken und GliederErstinspektion,
Periodische Inspektion,
Außerordentliche Inspektion
NP EN 1677-1:2000+A1:2011
(außer Abschnitte 5.2; 5.4; 6)
NP EN 1677-2:2000+A1:2012
(außer Abschnitte 5.2; 5.3; 5.5; 6)
NP EN 1677-3:2001+A1:2012
(außer Abschnitte 5.2; 5.3; 5.5; 6)
NP EN 1677-4:2000+A1:2012
(außer Abschnitte 5.2; 5.3; 5.5; 6)
NP EN 1677-5:2001+A1:2012
(außer Abschnitte 5.2; 5.3; 5.5; 6)
NP EN 1677-6:2001+A1:2012
(außer Abschnitte 5.2; 5,3; 5,5; 6)
PO-DILABORSAFE 01/22, Ausgabe
A, Revision 10 vom 22.07.2026
Nicht anwendbar, freiwilliger Geltungsbereich
70SchlüsselbänderErstinspektion,
Periodische Inspektion,
Außerordentliche Inspektion
EN 354:2010 (ausgenommen Abschnitte 4.2;
4.3.4; 4.4; 4.5; 4.6; 4.7; 5)
PO-DILABORSAFE 01/22, Ausgabe
A, Revision 10 vom 22.07.2026
Nicht anwendbar, freiwilliger Geltungsbereich
71Starre AnkerleinenErstinspektion,
Periodische Inspektion,
Außerordentliche Inspektion
EN 353-1:2014+A1:2017 (ausgenommen
Abschnitte 4.1.1.3; 4.2; 4.3; 4.4; 5)
EN 353-2:2024 (ausgenommen Abschnitte 4;
5)
PO-DILABORSAFE 01/22, Ausgabe
A, Revision 10 vom 22.07.2026
Nicht anwendbar, freiwilliger Geltungsbereich
72LebenslinienRegelmäßige InspektionEN 795:2012 (ausgenommen Abschnitte 5.2,
5.5 bis 5.8)
PO-DILABORSAFE 01/22, Ausgabe
A, Revision 10 vom 22.07.2026
Nicht anwendbar, freiwilliger Geltungsbereich
73Geschmiedete StahlschäkelErstinspektion,
Periodische Inspektion,
Außerordentliche Inspektion
EN 13889:2003+A1:2013 (ausgenommen
Abschnitte 5.2.1; 5.4; 5.5; 6)
PO-DILABORSAFE 01/22, Ausgabe
A, Revision 10 vom 22.07.2026
Nicht anwendbar, freiwilliger Geltungsbereich
74KarabinerRegelmäßige InspektionEN 362:2004 (ausgenommen Abschnitte 4.2,
4.3 und 5.2 bis 5.5)
PO-DILABORSAFE 01/22, Ausgabe
A, Revision 10 vom 22.07.2026
Nicht anwendbar, freiwilliger Geltungsbereich
75RegaleRegelmäßige InspektionEN 15635:2008
PO-DILABORSAFE 01/22, Ausgabe
A, Revision 10 vom 22.07.2026
Nicht anwendbar, freiwilliger Geltungsbereich
76Mobile Zugangs- und ArbeitstürmeErstinspektion,
Periodische Inspektion,
Außerordentliche Inspektion
EN 1004-1:2020 (ausgenommen Abschnitte
7.5.3; 7.11.2; 8; 9; 10; 13 und Anhang
A)
EN 1004-2:2021 (ausgenommen Abschnitt
8.2)
PO-DILABORSAFE 01/22, Ausgabe
A, Revision 10 vom 22.07.2026
Nicht anwendbar, freiwilliger Geltungsbereich
Ein Vertreter von Lemonsafe, einem portugiesischen Ingenieur-, Sicherheits-, Prüfungs- und Inspektionsunternehmen, neben der Wand mit den Logos der Sicherheitszertifizierungen für Hotels, Pflegeheime, Schwimmbäder, Schulen sowie Freizeit- und Sporteinrichtungen.

Ing. José Manuel Viegas, Gründer von LEMONSAFE®.

Lemonsafe® Qualitäts-, Umwelt- und Nachhaltigkeitspolitik

Lemonsafe® verpflichtet sich, seine Aktivitäten unabhängig, integer und mit dem Fokus auf kontinuierliche Verbesserung durchzuführen, und zwar durch seine Inspektionsabteilungen Sportsafe®, Laborsafe®, Funsafe® und Poolsafe®. In diesem Sinne verpflichtet sich das Unternehmen zu Folgendem:

1. Die Bedürfnisse und Erwartungen der Kunden erfüllen

  • Um Inspektionsdienstleistungen anzubieten, die den Anforderungen von Kunden und Interessengruppen gerecht werden und strenge und zuverlässige Ergebnisse gewährleisten.

2. Einhaltung der rechtlichen, normativen und regulatorischen Anforderungen

  • Alle geltenden Gesetze, Normen und Vorschriften sind strikt zu beachten, um die Sicherheit der Benutzer der inspizierten Räume und Geräte zu gewährleisten.

3. Unparteilichkeit, Unabhängigkeit und Integrität

  • Mit vollkommener Unparteilichkeit, Unabhängigkeit und Integrität zu handeln und keinerlei kommerziellen, finanziellen oder sonstigen Druck zuzulassen, der die Glaubwürdigkeit der erbrachten Dienstleistungen beeinträchtigen könnte.

4. Kontinuierliche Verbesserung

  • Ein Managementsystem gemäß der Norm NP EN ISO/IEC 17020 einführen und aufrechterhalten, das die systematische Bewertung und Überprüfung von Inspektionsprozessen fördert, um eine zunehmend effektive Leistung zu gewährleisten.

5. Umweltschutz und Förderung der Nachhaltigkeit

  • Durch die Anwendung von Maßnahmen zur Vermeidung von Umweltverschmutzung, die rationelle Nutzung von Ressourcen und die Umsetzung der Prinzipien der Kreislaufwirtschaft einen aktiven Beitrag zur Erhaltung und Verbesserung der Umweltbedingungen leisten.

  • Ergreifen Sie Initiativen für verantwortungsvollen Konsum, die Energieeffizienz fördern und Abfall reduzieren.

6. Wertschätzung der Mitarbeiter und Schaffung eines integrativen Arbeitsumfelds

  • Um kontinuierliche Weiterbildung zu fördern und Möglichkeiten zur beruflichen und persönlichen Weiterentwicklung zu schaffen.

  • Um ein ansprechendes, sicheres und integratives Arbeitsumfeld zu gewährleisten, das Motivation und Zufriedenheit für alle fördert.

7. Soziale Verantwortung

  • Die Werte der sozialen Verantwortung in die tägliche Praxis zu integrieren und zu fördern, um so zum Wohlbefinden der Gemeinschaft und der Umwelt beizutragen.

8. Ökonomische Bewertung und Stakeholder-Beziehungen

  • Um die wirtschaftliche Nachhaltigkeit der Organisation zu gewährleisten und Wert für Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten und andere Interessengruppen zu schaffen.

Um diese Prinzipien zu erfüllen, legt Lemonsafe® die folgenden allgemeinen Ziele fest:

1. Ein robustes Managementsystem gemäß NP EN ISO/IEC 17020 aufrechterhalten und dessen kontinuierliche Verbesserung sicherstellen.

2. Um die Zuverlässigkeit der Inspektionstätigkeiten zu gewährleisten, die Qualität der Ergebnisse zu steigern und die Zufriedenheit aller Beteiligten zu sichern.

3. Die kontinuierliche Weiterbildung aller Mitarbeiter fördern, um sicherzustellen, dass sie über aktuelle und spezialisierte Kenntnisse verfügen.

4. Ressourcen rational und effizient nutzen und den Konsum an nachhaltigen Praktiken ausrichten.

5. Erhaltung und Verbesserung der Umweltqualität durch Anwendung von Maßnahmen zur Vermeidung von Umweltverschmutzung und zum Umweltschutz.

6. Die Prinzipien der Kreislaufwirtschaft und des umweltfreundlichen Einkaufs umsetzen und die Reduzierung, Wiederverwendung und das Recycling von Materialien fördern.

7. Zur Förderung der beruflichen Weiterentwicklung und zur Vorbeugung von Berufskrankheiten sowie zur Gewährleistung gesunder und sicherer Arbeitsbedingungen.

8. Soziale Verantwortung wahrnehmen und soziale, ethische und ökologische Belange in die Strategie der Inspektionsstelle (IB) einbeziehen.

9. Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sowie der ethischen und deontologischen Grundsätze, um die Unparteilichkeit, Unabhängigkeit und Integrität der Entscheidungen zu gewährleisten.

Lemonsafe® und seine Mitarbeiter verpflichten sich zur Wahrung der Unparteilichkeit, Unabhängigkeit und Glaubwürdigkeit seiner Dienstleistungen, dulden keinerlei Druck und melden jeden Versuch, diese Werte zu gefährden, den zuständigen Behörden. Mit diesen Prinzipien und Zielen bekräftigt Lemonsafe® sein Engagement für Qualität, Nachhaltigkeit und Vertrauen bei allen Partnern und der Gesellschaft insgesamt.

Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Integrität

Lemonsafe® verpflichtet sich , all seine Aktivitäten, Geschäftsbeziehungen und Partnerschaften integer, fair und ehrlich durchzuführen und dabei geltende Gesetze sowie höchste ethische und professionelle Standards strikt einzuhalten. Um diese Verpflichtung zu bekräftigen:

1. Null-Toleranz-Politik gegenüber Korruption und Bestechung

  • Lemonsafe® verfolgt eine Null-Toleranz gegenüber Korruption, Bestechung und allen ungesetzlichen Praktiken, die seine Glaubwürdigkeit gefährden könnten.

  • Es ist strengstens verboten, Bestechungsgelder oder ungebührliche Vorteile direkt oder indirekt zum eigenen Vorteil oder zum Vorteil Dritter anzubieten, zu versprechen, zu geben, zu fordern oder anzunehmen.

  • Diese Richtlinie gilt für alle Mitarbeiter, Lieferanten, Partner und sonstige Interessengruppen.

2. Inspektionsstelle Typ A

  • Als Inspektionsstelle des Typs Aunterliegt Lemonsafe® den Grundsätzen der Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Integrität. Dadurch wird sichergestellt, dass alle Inspektionen ohne kommerziellen, finanziellen oder sonstigen Druck durchgeführt werden, der die Objektivität der Ergebnisse beeinträchtigen könnte.

  • Die Inspektionsverfahren sind so konzipiert, dass sie Transparenz, Unparteilichkeit und technisch-wissenschaftliche Strenge gewährleisten und potenzielle Interessenkonflikte minimieren.

3. Identifizierung und Minderung von Risiken für die Unparteilichkeit

  • Lemonsafe® setzt einen kontinuierlichen Prozess zur Identifizierung, Analyse und Minderung von Risiken für die Unparteilichkeit ein, der mit internationalen Risikomanagementstandards (z. B. ISO 31000) übereinstimmt.

  • Das Management übernimmt die Verantwortung für die Identifizierung, Beseitigung oder Reduzierung von Risiken, die die Unparteilichkeit gefährden könnten, durch regelmäßige Überprüfungen interner und externer Prozesse und Beziehungen.

4. Organisatorische Autonomie und Unabhängigkeit

  • Lemonsafe® ist eine rechtlich selbstständige, die weder Eigentümerin noch an Aktivitäten im Zusammenhang mit der Planung, Produktion, Lieferung, Installation, dem Erwerb, dem Besitz, der Nutzung oder der Wartung der von ihr inspizierten Räume und Geräte noch von Konkurrenzprodukten ist oder daran beteiligt ist.

  • Diese Trennung gewährleistet die vollständige Unabhängigkeit bei der Auswertung und Erstellung von Inspektionsberichten.

5. Vergütung und Interessenkonflikte

  • Die Inspektoren und ihre jeweiligen technischen Leiter (TM) sind den Abteilungen Sportsafe®, Laborsafe®, Funsafe® und Poolsafe® zugeordnet, und ihre Vergütung ist nicht an die Anzahl der durchgeführten Inspektionen oder deren Ergebnisse gekoppelt.

  • Alle Mitarbeiter von Lemonsafe® werden ausschließlich vom Unternehmen bezahlt und dürfen keine direkten oder indirekten Vorteile von Dritten annehmen, die einen Interessenkonflikt hervorrufen oder die Unparteilichkeit beeinträchtigen könnten.

6. Verhaltenskodex und deontologische Verpflichtung

  • Der „Verhaltenskodex“ (PG-DI-001) formalisiert das Bekenntnis zur Unabhängigkeit und Unparteilichkeit der Abteilungen Sportsafe®, Laborsafe®, Funsafe® und Poolsafe® und legt Regeln für Erreichbarkeit, Objektivität, Vertraulichkeit und Unparteilichkeit für alle Mitarbeiter fest.

  • Alle Mitarbeiter der Inspektionsabteilungen unterzeichnen die "Deontologische Verpflichtung" und erklären und verpflichten sich damit, die im Verhaltenskodex festgelegten Standards uneingeschränkt einzuhalten.

7. Schulungs-, Sensibilisierungs- und Meldemechanismen

  • Lemonsafe® fördert kontinuierliche Schulungen in den Bereichen Compliance, Integrität und Korruptionsprävention, um sicherzustellen, dass jeder die definierten Standards versteht und anwendet.

  • Darüber hinaus bietet es sichere und vertrauliche Meldemechanismen, die es Mitarbeitern und Interessengruppen ermöglichen, jegliches Verhalten oder Situationen zu melden, die die Unabhängigkeit, Unparteilichkeit oder Integrität der Organisation gefährden könnten.

8. Managementverantwortung

  • Die oberste Führungsebene von Lemonsafe® ist in erster Linie für die Umsetzung, Überwachung und kontinuierliche Verbesserung dieses Bekenntnisses zu Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und Integrität verantwortlich und stellt sicher, dass die hierin beschriebenen Richtlinien eingehalten und regelmäßig überprüft werden, in Übereinstimmung mit nationalen und internationalen Best Practices.

Auf diese Weise stärkt Lemonsafe® das Vertrauen von Kunden, Partnern und anderen Interessengruppen und festigt seinen Ruf als führende Inspektionsstelle, die für ihre Strenge, Glaubwürdigkeit und ihr Engagement für Ethik und Rechtmäßigkeit bekannt ist.